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G. Aufbewahrungsfristen

Unternehmen sind in der Praxis von verschiedensten nationalen und internationalen rechtlichen Anforderungen geprägt.

Grundlage für viele dieser Anforderungen sind Aufbewahrungsfristen, in denen bestimmte Inhalte über einen festgeschriebenen längeren Zeitraum aufzubewahren sind. Während dieser Zeit der sogenannten Archivierung dürfen diese Dateien nicht geändert oder gelöscht werden.

Die Aufbewahrungsfristen sind u.a. in § 257 Absatz 4 HGB, § 147 AO und § 14b UStG geregelt.

  • 10 Jahre Bücher, Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Buchungsbelege, Inventare, Bilanzen, Lageberichte
  • 6 Jahre Handelsbriefe (ohne Eingangs- und Ausgangsrechnungen), Geschäftsbriefe, E-Mails und andere digitale Dokumente
  • 2 Jahre Rechnungen von Unternehmern für grundstücksbezogene Leistungen durch die Leistungsempfänger

Da sich gesetzliche Grundlagen stetig ändern sollten Sie sich hierzu bei intern sehr knapp umgesetzten Aufbewahrungsfristen jährlich neu informieren.

Die Cloud-Steuerberater bieten Ihnen mit der technischen Lösung ein System an, welches individuelle Aufbewahrungs-Szenarien umsetzen kann. Sie haben zudem Möglichkeiten Manipulationen an Ihren Dokumenten aufzudecken und das Löschen von Dokumenten gänzlich zu verhindern.