Vertretung
Mittels diverser Vollmachten können Sie uns ermächtigen Sie bei den Finanzämtern oder auch Finanzgerichten zu vertreten.
Übliche Anträge und Dienstleistungen die wir Ihnen über unsere Vertretungsvollmachten ermöglichen sind:
- Fristverlängerung
- Anpassung der Steuervorauszahlung
- Stundung und Erstattung
- Erlass und Aufhebung
- Änderung
- Klageverfahren
- Beirat- und Aufsichtsratstätigkeiten
Gerne beraten wir Sie über die Möglichkeiten unserer Dienstleistung. Sprechen Sie uns auf Ihren Individualbedarf zuzr steuerlichen Vertretung gerne an!